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ERKLÄRUNG der FREIEN WÄHLERGEMEINSCHAFT MUNKBRARUP-RÜDE zum Bau eines SENIOREN- und PFLEGEZENTRUM in Langballig

Sitzung der Gemeindevertretung am 17.02.2005

Fast genau ein Jahr ist es her, dass uns die Pläne des Amtes zur Gründung einer Investitions- und einer Betreibergesellschaft vorgelegt wurden, die die Grundlage für den Bau und den Betrieb eines Alten- und Pflegeheims in Langballig sein sollten. Die Gemeinde Munkbrarup hat ihre Zustimmung zur Übertragung dieser Aufgabe auf das Amt verweigert, die Zweifel waren zu groß.
Nicht einmal ein halbes Jahr hat es gedauert, bis die Zweifel auch von anderer Seite so groß wurden, dass zumindest in Bezug auf die Investitionsgesellschaft eine Rolle rückwärts vollzogen wurde. Die Pläne wurden eingestampft, und jetzt soll eine Gesellschaft von den Gemeinden und den beiden Kirchen gegründet werden, die das von privaten Investoren erstellte Gebäude pachten und bewirtschaften soll.
Die Initiative, ein Alten- und Pflegeheim nach Langballig zu bekommen, halten wir nach wie vor für richtig. Eine hinreichende Begründung, warum so ein Heim von der öffentlichen Hand und nicht von Wohlfahrtsverbänden oder privat betrieben werden soll, wurde bisher aber nicht geliefert. Überall zieht sich der Staat aus unternehmerischer Tätigkeit zurück und überlässt das Feld öffentlich-rechtlichen oder privaten Betreibern. Damit hätte das Amt seiner Fürsorgepflicht für die ältere Bevölkerung Rechnung getragen, würde aber als eigener Betreiber einem unkalkulierbaren Risiko aus dem Wege gehen.
Diese grundsätzlichen Erwägungen reichen eigentlich schon aus, um der Gründung einer solchen Gesellschaft durch unsere Gemeinde die Zustimmung zu verweigern. Zusätzlich gibt es aber eine Reihe weiterer Kritikpunkte in Bezug auf den Gesellschaftsvertrag und die Vorbereitung der Gesellschaftsgründung, die hier nicht unerwähnt bleiben sollen:

- wir sollen in eine Gesellschaft eintreten, die mit dem Investor des Alten- und Pflegeheims einen Pachtvertrag abschließt. Dieser Investor ist uns bisher aber nicht bekannt.
- Ein erfolgreiches Wirtschaften der Gesellschaft wird ganz wesentlich von den Bedingungen des Pachtvertrages abhängen. Der Pachtvertrag, oder zumindest seine Kernpunkte, sind uns bisher aber nicht bekannt.
- Es soll eine GmbH gegründet werden, die bekanntermaßen die Haftung auf das eingesetzte Kapital beschränkt. Durch die geforderte Patronatserklärung werden die Verpflichtungen der Gemeinden aber wieder um ein erhebliches Maß oder sogar unbeschränkt ausgeweitet.
- Als Laufzeit für einen Pachtvertrag wurden bisher 25 Jahre genannt. Für den Investor ist das bei garantierten Pachtzahlungen eine sichere Geldanlage. Für die Gemeinden ist das Risiko, das sie eingehen, aber nicht absehbar, denn wirtschaftlichen Erfolg kann niemand garantieren. Hier wird der Gewinn privatisiert, das Risiko aber sozialisiert!
- Aus den uns vorliegenden Unterlagen ist nicht zu ersehen, ob und unter welchen Umständen die Gemeinden die Gesellschaft wieder verlassen können.

Ein Teil dieser Punkte ist auch von der Kommunalaufsicht beanstandet worden. Der sorgfältige Umgang mit dem Geld unserer Bürger gebietet es, Nutzen und Risiken des Eintritts in die Betreibergesellschaft gewissenhaft gegeneinander abzuwägen. Den Nutzen könnte uns auch ein Pflegeheim in öffentlich-rechtlicher oder privater Hand bringen. Das Risiko, das wir als Gemeinde durch den Eintritt in die Betreibergesellschaft eingehen, erscheint uns aber viel zu hoch. Deshalb können wir dem vorliegenden Beschlussantrag nicht zustimmen.

 


 
 
 
  Thomas Voss · Talblick 1 · 24960 Munkbrarup · Tel. 04631 440017