ERKLÄRUNG der FREIEN WÄHLERGEMEINSCHAFT
MUNKBRARUP-RÜDE zum Bau eines SENIOREN- und PFLEGEZENTRUM in Langballig
Sitzung der Gemeindevertretung am 17.02.2005
Fast genau ein Jahr ist es her, dass uns die Pläne des Amtes
zur Gründung einer Investitions- und einer Betreibergesellschaft
vorgelegt wurden, die die Grundlage für den Bau und den Betrieb
eines Alten- und Pflegeheims in Langballig sein sollten. Die Gemeinde
Munkbrarup hat ihre Zustimmung zur Übertragung dieser Aufgabe
auf das Amt verweigert, die Zweifel waren zu groß.
Nicht einmal ein halbes Jahr hat es gedauert, bis die Zweifel auch
von anderer Seite so groß wurden, dass zumindest in Bezug
auf die Investitionsgesellschaft eine Rolle rückwärts
vollzogen wurde. Die Pläne wurden eingestampft, und jetzt soll
eine Gesellschaft von den Gemeinden und den beiden Kirchen gegründet
werden, die das von privaten Investoren erstellte Gebäude pachten
und bewirtschaften soll.
Die Initiative, ein Alten- und Pflegeheim nach Langballig zu bekommen,
halten wir nach wie vor für richtig. Eine hinreichende Begründung,
warum so ein Heim von der öffentlichen Hand und nicht von Wohlfahrtsverbänden
oder privat betrieben werden soll, wurde bisher aber nicht geliefert.
Überall zieht sich der Staat aus unternehmerischer Tätigkeit
zurück und überlässt das Feld öffentlich-rechtlichen
oder privaten Betreibern. Damit hätte das Amt seiner Fürsorgepflicht
für die ältere Bevölkerung Rechnung getragen, würde
aber als eigener Betreiber einem unkalkulierbaren Risiko aus dem
Wege gehen.
Diese grundsätzlichen Erwägungen reichen eigentlich schon
aus, um der Gründung einer solchen Gesellschaft durch unsere
Gemeinde die Zustimmung zu verweigern. Zusätzlich gibt es aber
eine Reihe weiterer Kritikpunkte in Bezug auf den Gesellschaftsvertrag
und die Vorbereitung der Gesellschaftsgründung, die hier nicht
unerwähnt bleiben sollen:
- wir sollen in eine Gesellschaft eintreten, die mit dem Investor
des Alten- und Pflegeheims einen Pachtvertrag abschließt.
Dieser Investor ist uns bisher aber nicht bekannt.
- Ein erfolgreiches Wirtschaften der Gesellschaft wird ganz wesentlich
von den Bedingungen des Pachtvertrages abhängen. Der Pachtvertrag,
oder zumindest seine Kernpunkte, sind uns bisher aber nicht bekannt.
- Es soll eine GmbH gegründet werden, die bekanntermaßen
die Haftung auf das eingesetzte Kapital beschränkt. Durch die
geforderte Patronatserklärung werden die Verpflichtungen der
Gemeinden aber wieder um ein erhebliches Maß oder sogar unbeschränkt
ausgeweitet.
- Als Laufzeit für einen Pachtvertrag wurden bisher 25 Jahre
genannt. Für den Investor ist das bei garantierten Pachtzahlungen
eine sichere Geldanlage. Für die Gemeinden ist das Risiko,
das sie eingehen, aber nicht absehbar, denn wirtschaftlichen Erfolg
kann niemand garantieren. Hier wird der Gewinn privatisiert, das
Risiko aber sozialisiert!
- Aus den uns vorliegenden Unterlagen ist nicht zu ersehen, ob und
unter welchen Umständen die Gemeinden die Gesellschaft wieder
verlassen können.
Ein Teil dieser Punkte ist auch von der Kommunalaufsicht beanstandet
worden. Der sorgfältige Umgang mit dem Geld unserer Bürger
gebietet es, Nutzen und Risiken des Eintritts in die Betreibergesellschaft
gewissenhaft gegeneinander abzuwägen. Den Nutzen könnte
uns auch ein Pflegeheim in öffentlich-rechtlicher oder privater
Hand bringen. Das Risiko, das wir als Gemeinde durch den Eintritt
in die Betreibergesellschaft eingehen, erscheint uns aber viel zu
hoch. Deshalb können wir dem vorliegenden Beschlussantrag nicht
zustimmen.
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