BAUERNWALD, BORKENKÄFER UND SCHLEICHENDE
ENTEIGNUNG
Bereits Anfang der neunziger Jahre wurden von der damals CDU geführten
Bundesregierung die EU-Vereinbarungen zu den FFH- und Vogelschutzgebieten
unterzeichnet. Dass bei deren Umsetzung in Schleswig-Holstein die
Landesregierung nicht immer ein besonders gutes Bild abgab ist nichts
Neues. Nur zu oft hatten die Betroffenen das Gefühl, ihnen
wurden Verordnungen und Einschränkungen übergestülpt.
Inzwischen sind dort aber offensichtlich Lehren daraus gezogen worden.
Jedenfalls ist bei der Ausweisung des Naturschutzgebietes "Höftland
Bockholmwik und angrenzende Steilküsten" den beteiligten
Gemeinden Glücksburg, Munkbrarup und Langballig ein neuer Weg
angeboten worden. Erstmals in Schleswig-Holstein ist vor Eröffnung
des offiziellen Verfahrens eine Arbeitsgruppe vor Ort gebildet worden,
um die Kernpunkte der Verordnung zu erarbeiten. Dieser Gruppe gehören
neben dem Landesamt für Naturschutz Vertreter der drei Gemeinden,
des Naturschutzvereins im Amt Langballig und der Landbesitzer und
-pächter an.
Das rechtzeitige Einbeziehen der Landeigentümer war und ist
der Gemeinde Munkbrarup besonders wichtig. Wir haben es in Absprache
mit den Land- und Waldbesitzern zunächst so geregelt, dass
der Berater des Beratungsrings Grundhof, Herr Sacht, in der Arbeitsgruppe
mitwirkt. Jeder einzelne Landeigentümer kann aber auch selbst
daran teilnehmen. Zusätzlich wird es vor einer öffentlichen
Bekanntmachung eine Zusammenkunft der Landeigentümer zwecks
Information und Aussprache geben.
Natürlich ist es immer problematisch, übergeordnete Interessen
mit denen der Menschen vor Ort in Einklang zu bringen. Das ist bei
dem Bau von Straßen, Flughäfen o.ä. nicht anders.
Wichtig ist uns aber, dass sich Betroffene in das Verfahren einbringen
können und materielle Beeinträchtigungen entschädigt
werden. Bekanntlich stehen dafür bei Unterschutzstellung Mittel
von Seiten des Landes bereit.
Leider ist durch die Entwicklung der letzten Jahre der Naturschutz
sehr politisiert worden. Sachliche Gespräche sind vielerorts
gar nicht mehr möglich, und deswegen versuchen wir neue Wege
zu gehen. Wenn dann, wie im vorigen Amtsboten geschehen, wieder
die alte Leier von der "schleichenden Enteignung" ausgegraben
wird, bevor überhaupt Ergebnisse vorliegen, kann das wohl nur
den Zweck verfolgen, unsere Bemühungen zu torpedieren. In einem
Land, in dem täglich immer noch mehrfach die Fläche eines
Fußballfeldes zubetoniert und -gepflastert wird, kommen wir
ohne Naturschutz nicht aus. Die Frage ist nur, wie wir solche Abläufe
gestalten.
Außerdem wird in dem Artikel noch ein Vergleich mit Borkenkäferfraß
im Bayrischen Wald gezogen. Das trifft nun überhaupt nicht
die Problematik hier bei uns. Denn erstens handelt es sich dort
um einen für diese Schädlinge sehr anfälligen Nadelwald,
bei unseren Bauernwäldern aber um Laubwald. Und zweitens ist
dieser Wald aus der Nutzung genommen und sich selbst überlassen
worden. Damit entfallen auch eventuelle Schutzmaßnahmen. Für
die bei uns betroffenen Wälder wird bei Unterschutzstellung
aber nicht nur die forstwirtschaftliche Nutzung weiterhin möglich
sein, sondern auch der Forstschutz!
Unser Ziel ist es, die Menschen nicht aus dem Naturschutzgebiet
auszuschließen, sondern dafür Sorge zu tragen, dass wir
uns dort in der Natur und im Einklang mit der Natur bewegen können.
Und dafür werden für Naturschutzgebiete nicht unerhebliche
Mittel zur Verfügung gestellt.
Wir freuen uns über jeden, der sich mit der Problematik von
Naturschutzgebieten auseinandersetzen und sich kritisch in die Vorbereitungen
einbringen will. Aber Schüsse aus dem Hinterhalt sind nicht
besonders hilfreich.
Heiner Iversen, Umweltausschuss der Gemeinde Munkbrarup,
"Der Amtsbote" Februar 2005
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