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BAUERNWALD, BORKENKÄFER UND SCHLEICHENDE ENTEIGNUNG

Bereits Anfang der neunziger Jahre wurden von der damals CDU geführten Bundesregierung die EU-Vereinbarungen zu den FFH- und Vogelschutzgebieten unterzeichnet. Dass bei deren Umsetzung in Schleswig-Holstein die Landesregierung nicht immer ein besonders gutes Bild abgab ist nichts Neues. Nur zu oft hatten die Betroffenen das Gefühl, ihnen wurden Verordnungen und Einschränkungen übergestülpt. Inzwischen sind dort aber offensichtlich Lehren daraus gezogen worden. Jedenfalls ist bei der Ausweisung des Naturschutzgebietes "Höftland Bockholmwik und angrenzende Steilküsten" den beteiligten Gemeinden Glücksburg, Munkbrarup und Langballig ein neuer Weg angeboten worden. Erstmals in Schleswig-Holstein ist vor Eröffnung des offiziellen Verfahrens eine Arbeitsgruppe vor Ort gebildet worden, um die Kernpunkte der Verordnung zu erarbeiten. Dieser Gruppe gehören neben dem Landesamt für Naturschutz Vertreter der drei Gemeinden, des Naturschutzvereins im Amt Langballig und der Landbesitzer und -pächter an.
Das rechtzeitige Einbeziehen der Landeigentümer war und ist der Gemeinde Munkbrarup besonders wichtig. Wir haben es in Absprache mit den Land- und Waldbesitzern zunächst so geregelt, dass der Berater des Beratungsrings Grundhof, Herr Sacht, in der Arbeitsgruppe mitwirkt. Jeder einzelne Landeigentümer kann aber auch selbst daran teilnehmen. Zusätzlich wird es vor einer öffentlichen Bekanntmachung eine Zusammenkunft der Landeigentümer zwecks Information und Aussprache geben.
Natürlich ist es immer problematisch, übergeordnete Interessen mit denen der Menschen vor Ort in Einklang zu bringen. Das ist bei dem Bau von Straßen, Flughäfen o.ä. nicht anders. Wichtig ist uns aber, dass sich Betroffene in das Verfahren einbringen können und materielle Beeinträchtigungen entschädigt werden. Bekanntlich stehen dafür bei Unterschutzstellung Mittel von Seiten des Landes bereit.
Leider ist durch die Entwicklung der letzten Jahre der Naturschutz sehr politisiert worden. Sachliche Gespräche sind vielerorts gar nicht mehr möglich, und deswegen versuchen wir neue Wege zu gehen. Wenn dann, wie im vorigen Amtsboten geschehen, wieder die alte Leier von der "schleichenden Enteignung" ausgegraben wird, bevor überhaupt Ergebnisse vorliegen, kann das wohl nur den Zweck verfolgen, unsere Bemühungen zu torpedieren. In einem Land, in dem täglich immer noch mehrfach die Fläche eines Fußballfeldes zubetoniert und -gepflastert wird, kommen wir ohne Naturschutz nicht aus. Die Frage ist nur, wie wir solche Abläufe gestalten.
Außerdem wird in dem Artikel noch ein Vergleich mit Borkenkäferfraß im Bayrischen Wald gezogen. Das trifft nun überhaupt nicht die Problematik hier bei uns. Denn erstens handelt es sich dort um einen für diese Schädlinge sehr anfälligen Nadelwald, bei unseren Bauernwäldern aber um Laubwald. Und zweitens ist dieser Wald aus der Nutzung genommen und sich selbst überlassen worden. Damit entfallen auch eventuelle Schutzmaßnahmen. Für die bei uns betroffenen Wälder wird bei Unterschutzstellung aber nicht nur die forstwirtschaftliche Nutzung weiterhin möglich sein, sondern auch der Forstschutz!
Unser Ziel ist es, die Menschen nicht aus dem Naturschutzgebiet auszuschließen, sondern dafür Sorge zu tragen, dass wir uns dort in der Natur und im Einklang mit der Natur bewegen können. Und dafür werden für Naturschutzgebiete nicht unerhebliche Mittel zur Verfügung gestellt.
Wir freuen uns über jeden, der sich mit der Problematik von Naturschutzgebieten auseinandersetzen und sich kritisch in die Vorbereitungen einbringen will. Aber Schüsse aus dem Hinterhalt sind nicht besonders hilfreich.

Heiner Iversen, Umweltausschuss der Gemeinde Munkbrarup,
"Der Amtsbote" Februar 2005

 


 
 
 
  Thomas Voss · Talblick 1 · 24960 Munkbrarup · Tel. 04631 440017